Bild 1: Das Robert-Koch-Institut, Multiresistente Bakterien, Hygiene und die Vorbeugung von Infektionen

In Deutschland werden jährlich 17 Millionen Menschen stationär behandelt. Pflege und Behandlung sind mit einem Infektionsrisiko verbunden. Dieses Risiko zu minimieren ist das Ziel von Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist diese Kommission beim Robert Koch-Institut angesiedelt. Die Empfehlungen zur Prävention schließen solche zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene, das Hygiene-Management sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung, Bewertung und Kontrolle dieser Infektionen ein.

Multiresistente Bakterien: Der Albtraum im Kampf gegen Bakterien heißt Antibiotikaresistenz. Seit der Entdeckung des Penicillins 1928 sind Antibiotika zu einem der wichtigsten Instrumente in der Behandlung von Infektionskrankheiten geworden. Inzwischen sind diese potenten Medikamente durch die Zunahme von Antibiotikaresistenzen nicht mehr verlässlich effektiv. Es gibt Hinweise, dass auch bei uns die Problematik der Antibiotikaresistenz zunimmt.

Die Bereiche: Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene werden in der Zeitschrift „Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz“ veröffentlicht. Die Vorabveröffentlichung neuer und geänderter Empfehlungen der Kommission dient der schnelleren Information. Neue Empfehlungen ersetzen ältere erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt.

Empfehlungen gibt es in folgenden Bereichen: Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie; Reinigung, Desinfektion, Sterilisation; Lebensmittel, Wasser, Luft; Abfallbeseitigung; Betriebsorganisation in speziellen Bereichen; Hygienemanagement; Erfassung und Bewertung von Infektionen; Bekämpfung und Kontrolle; Zahnmedizin.

Infektionsschutzgesetz: Bremen, Berlin, Thüringen und Sachsen sind die letzten Bundesländer, die ihre Verordnungen für Krankenhaushygiene umgesetzt haben, wie es das Infektionsschutzgesetz fordert. Im Rahmen der Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 28. Juli 2011 ist die Ablösung alter Gesetzte und Verordnungen durch Verordnungen zur Hygiene und Infektionsprävention vorgesehen. (aks)